Fördergelder für kommunale Sportstätten in SH – bis zum 31.12.2019 sichern!

Nun geht das Förderprogramm des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration so langsam in den Endspurt. Noch knapp 3 Monate habt ihr Zeit den Antrag an das Ministerium zu stellen und Fördergelder für kommunale Sportstätten zu beantragen.
Raumakustische Maßnahmen fallen unter den Punkt Barrierefreiheit und können für Hallenbäder 🏊♀️ und Sporthallen⛹️♀️ beantragt werden 😉
Die wichtigsten Fakten zur Förderung der kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein
Was kann gefördert werden?
- Hallenbäder und Freibäder
- Sporthallen
- Spielfelder und Laufbahnen
- spielfeldgebundene Infrastruktur
Wer kann die Förderung beantragen?
- alle schleswig-holsteinische Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände
Vorraussetzungen?
- die Maßnahme muss vollständig geplant und die Gesamtfinanzierung bis
auf die beantragten Mittel gesichert sein - nur für solche Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden
- Bagatellgrenze: 12.500 €
Umfang der Förderung?
- maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- höchstens 250.000 € für Spielfelder, Laufbahnen und Schwimmsportstätten
- höchstens 500.000 € für Einfeld- und kleine Zweifeldhallen
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- die Barrierefreiheit der Infrastruktur verbessern
- die Funktionstüchtigkeit der Anlage betreffen
- die Betriebskosten senken
Informieren und bewerben Sie sich jetzt. Für Maßnahmen zur Optimierung der Raumakustik stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier alle Details zu dem Thema 👉 https://www.schleswig-holstein.de/…/Sportstaettenfoerderric…